§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen Spielwerk Esslingen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.
- Der Sitz des Vereins ist Esslingen am Neckar.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Die Organisation von öffentlichen Spieleangebot zur Förderung des generationenübergreifenden Austausches.
- Die Vermittlung von Spielkultur als Kulturgut.
- Bildungsangebote (Workshops), die soziale Kompetenzen und strategisches Denken durch Gesellschaftsspiele fördern.
- Die Schaffung eines Begegnungsraums zur Integration und zur Bekämpfung von Einsamkeit in der Stadtgesellschaft.
§ 3 Selbstlosigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
§ 5 Beiträge und Einlagen
- Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
- Zur Deckung der Gründungskosten kann eine einmalige Aufnahmegebühr (Gründungseinlage) erhoben werden.
- Höhe und Fälligkeit von Beiträgen und Gebühren werden von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.
§ 6 Der Vorstand
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
- Dem/der 1. Vorsitzenden
- Dem/der 2. Vorsitzenden
- Dem/der Schatzmeister/in (Kassenwart)
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
§ 7 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Esslingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Beitragsordnung regelt die finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder gemäß § 5 der Satzung.
- Aufnahmegebühr Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Der Beitritt zum Verein ist kostenfrei.
- Monatliche Mitgliedsbeiträge
- Erwachsene (Vollzahler): 10,00 €
- Senioren & Studenten / Auszubildende: 7,00 €
- Kinder & Jugendliche (bis 18 J.): 5,00 €
- Familien (alle im Haushalt lebenden Personen): 20,00 €
- Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die Beiträge sind jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig.
- Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftmandat oder Dauerauftrag.
- Ermäßigungen und Härtefälle Über weitere Ermäßigungen in begründeten Einzelfällen entscheidet der Vorstand auf Antrag.
- Inkrafttreten Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung am (Datum:) 18.01.2026 in Kraft.